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📜 Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Februar 2026 · Collecttopia

§ 1
Geltungsbereich
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Maximilian Deak & Gerlinde Egli GbR (nachfolgend „Veranstalter") und dem Kunden (nachfolgend „Besucher" oder „Kunde") über den Onlineshop unter collecttopia.de oder an der Tageskasse geschlossen werden.
  2. Diese AGB umfassen den Erwerb von Eintrittskarten (Tickets) für die Veranstaltung Collecttopia sowie den Kauf von Merchandise-Artikeln über den Onlineshop.
  3. Das Angebot richtet sich primär an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Für Unternehmer (§ 14 BGB) gelten ergänzend die handelsrechtlichen Rüge- und Untersuchungspflichten gemäß § 377 HGB.
  4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
§ 2
Vertragspartner & Kontakt

Der Vertrag kommt zustande mit:

Maximilian Deak & Gerlinde Egli GbR
Karl-Weber-Straße 39, 73037 Göppingen, Deutschland
E-Mail: [email protected]
Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Maximilian Deak und Gerlinde Egli

§ 3
Tickets & Vertragsschluss
  1. Die im Onlineshop dargestellten Tickets stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad offerendum) dar.
  2. Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen" gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung ab.
  3. Der Vertragsschluss erfolgt je nach Zahlungsart:
    • Sofortzahlung (PayPal, Klarna, Kreditkarte): Der Vertrag kommt mit Abschluss des Zahlungsvorgangs zustande.
    • Vorkasse: Der Vertrag kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung per E-Mail zustande.
  4. Nach Vertragsschluss erhält der Kunde sein(e) Ticket(s) als E-Ticket per E-Mail im PDF-Format mit QR-Code. Das E-Ticket ist am Veranstaltungstag am Einlass vorzuzeigen.
  5. Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Zutritt zur Veranstaltung. Nach Verlassen des Veranstaltungsgeländes besteht kein Anspruch auf erneuten Eintritt, sofern keine Wiedereintrittsregelung durch den Veranstalter bekanntgegeben wurde.
  6. Tickets sind personalisiert. Für die Weitergabe gelten folgende Regelungen:
    • Die private Weitergabe von Tickets zum Originalpreis (zzgl. etwaiger beim Kauf angefallener Gebühren) ist gestattet. Eine Umschreibung des personalisierten Tickets kann per E-Mail an support@collecttopia.de beantragt werden.
    • Der gewerbliche Weiterverkauf sowie der Weiterverkauf zu einem Preis, der den Originalpreis um mehr als 25 % übersteigt, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.
    • Bei Verstoß gegen das Weiterverkaufsverbot ist der Veranstalter berechtigt, das Ticket zu sperren und den Einlass zu verweigern.
  7. Bei offensichtlichen Irrtümern in der Preisauszeichnung ist der Veranstalter zur Anfechtung berechtigt (§ 119 BGB).
§ 4
Preise & Zahlung
  1. Alle angegebenen Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Gegebenenfalls anfallende Versandkosten werden vor Abschluss der Bestellung gesondert ausgewiesen.
  2. Die Zahlung ist sofort nach Vertragsschluss fällig.
  3. Folgende Zahlungsarten stehen zur Verfügung:
    • PayPal (inkl. Pay Later, Google Pay, Apple Pay)
    • Klarna (Sofortüberweisung, Rechnung, Ratenkauf, Lastschrift)
    • Kreditkarte (Visa, Mastercard via Stripe)
  4. Bei Nutzung von Zahlungsarten, bei denen der Zahlungsdienstleister in Vorleistung geht (z. B. Rechnungskauf, Ratenkauf über Klarna), kann eine Bonitätsprüfung durchgeführt werden.
  5. Die Ware bzw. das Ticket bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Veranstalters.
§ 5
Widerrufsrecht (Tickets & Veranstaltung)
§ 6
Stornierung & Erstattung
  1. Eine Stornierung von Tickets durch den Besucher ist grundsätzlich nicht möglich (vgl. § 5).
  2. Hat der Besucher im Vorfeld der Veranstaltung Zusatzleistungen gebucht, die nur durch einen bestimmten Gast oder Aussteller erbracht werden können, werden diese gast- oder ausstellerbezogenen Tickets im Falle der Absage des Gastes oder Ausstellers erstattet. Eintrittskarten zur Veranstaltung werden davon nicht berührt und grundsätzlich nicht erstattet.
  3. Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter gelten die Regelungen in § 8.
§ 7
Veranstaltung & Programm
  1. Der Veranstalter behält sich Änderungen im Ablauf der Veranstaltung vor, sofern diese aus sachlichen Gründen erforderlich sind (z. B. Erkrankung oder Absage von Gästen, behördliche Auflagen, technische oder organisatorische Notwendigkeiten, Sicherheitsbedenken) und der Gesamtcharakter der Veranstaltung als Trading Card Convention gewahrt bleibt. Programmabläufe, die im Vorfeld angekündigt werden, sind insoweit unverbindlich.
  2. Der Veranstalter garantiert nicht für das Erscheinen eines bestimmten Gaststars, Ausstellers oder Händlers. Die Verträge mit angekündigten Gästen können durch den Gast jederzeit gekündigt werden, ohne dass der Veranstalter hierauf Einfluss nehmen kann.
  3. Für den Fall des Fernbleibens eines angekündigten Gastes sorgt der Veranstalter nach Möglichkeit für Ersatz; eine Verpflichtung hierzu besteht nicht.
  4. Führt eine Programmänderung zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Veranstaltungszwecks, hat der Besucher das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und den Ticketpreis erstattet zu verlangen. Eine wesentliche Beeinträchtigung liegt insbesondere vor, wenn das Kernprogramm der Veranstaltung entfällt.
  5. Teile der Veranstaltung können in englischer Sprache stattfinden. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, Übersetzungen bereitzustellen.
  6. Der Veranstalter kann die maximale Besucheranzahl begrenzen. Bei Erreichen der Kapazitätsgrenze kann der Einlass vorübergehend eingestellt werden. Kann einem Besucher trotz gültigem Ticket der Zutritt endgültig nicht ermöglicht werden, wird der Ticketpreis vollständig erstattet.
§ 8
Verschiebung & Absage der Veranstaltung
  1. Im Falle einer Verschiebung der Veranstaltung auf einen anderen Termin ist der Veranstalter berechtigt, die Gültigkeit der bestehenden Tickets auf den neuen Termin zu erklären.
  2. Ist die Teilnahme am Ersatztermin für den Besucher nachweislich nicht zumutbar, ist der Besucher zur Rückgabe des Tickets und Erstattung des Ticketpreises berechtigt.
  3. Im Falle einer vollständigen Absage der Veranstaltung wird der Ticketpreis vollständig erstattet, unabhängig davon, ob der Veranstalter die Absage zu vertreten hat.
  4. Bei einer Absage aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Pandemie, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Krieg, Terrorismus) hat der Besucher Anspruch auf vollständige Erstattung des Ticketpreises. Der Veranstalter kann dem Besucher alternativ einen Gutschein in Höhe des gezahlten Ticketpreises anbieten, der mindestens 3 Jahre gültig ist. Die Annahme des Gutscheins ist freiwillig; der Besucher kann stattdessen jederzeit die Barauszahlung verlangen.
  5. Etwaige Anreise-, Übernachtungs- oder sonstige Folgekosten werden in keinem Fall erstattet.
§ 9
Einlass & Sicherheit
  1. Der Einlass erfolgt gegen Vorlage eines gültigen Tickets (E-Ticket mit QR-Code). Der Veranstalter behält sich vor, die Identität des Ticketinhabers zu überprüfen. Ticketinhaber müssen daher einen gültigen Lichtbildausweis mitführen.
  2. Den Anweisungen des Veranstalters und des Sicherheitspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.
  3. Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, beim Einlass und während der Veranstaltung Taschenkontrollen durchzuführen.
  4. Das Mitbringen folgender Gegenstände ist untersagt:
    • Waffen jeglicher Art (auch Attrappen, sofern nicht gemäß § 10 genehmigt)
    • Pyrotechnische Gegenstände (Feuerwerkskörper, Bengalos, Rauchkörper)
    • Drogen und illegale Substanzen
    • Glasflaschen und Getränkedosen
    • Professionelle Film- und Fotoausrüstung ohne vorherige Genehmigung
    • Tiere (ausgenommen Blindenführhunde und Assistenzhunde)
  5. Der Veranstalter kann den Zutritt verweigern oder einen Verweis von der Veranstaltung aussprechen bei Verstößen gegen diese AGB, die Hausordnung oder bei Gefährdung der Sicherheit anderer Besucher. Eine Erstattung des Ticketpreises erfolgt in diesem Fall nicht.
  6. Werbung jeglicher Art auf dem Veranstaltungsgelände ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Veranstalters gestattet.
§ 10
Cosplay & Kostüme
  1. Das Tragen von Kostümen und Cosplays ist auf der Veranstaltung ausdrücklich erwünscht.
  2. Kostümteile, die als Waffen oder waffenähnliche Gegenstände erscheinen (z. B. Schwerter, Äxte, Pistolen), müssen aus offensichtlich ungefährlichem Material (Schaumstoff, Pappe, Thermoplast) bestehen und sind beim Einlass dem Sicherheitspersonal zur Prüfung vorzuzeigen.
  3. Der Veranstalter behält sich vor, Kostümteile, die geeignet sind, andere Besucher zu verletzen oder die ein Sicherheitsrisiko darstellen, am Einlass einzubehalten oder den Einlass zu verweigern.
  4. Metallene Waffen, spitze oder scharfkantige Gegenstände sowie funktionsfähige Schusswaffen (auch Softair, Airsoft) sind ausnahmslos verboten.
  5. Kostüme dürfen keine rassistischen, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder anderweitig strafbaren Inhalte darstellen.
  6. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Cosplay-Richtlinien vor der Veranstaltung zu präzisieren und auf der Website zu veröffentlichen.
§ 11
Foto- & Videoaufnahmen durch den Veranstalter
  1. Während der Veranstaltung werden durch den Veranstalter oder von ihm beauftragte Dritte Foto- und Videoaufnahmen zu Dokumentations-, Marketing- und Pressezwecken angefertigt.
  2. Rechtsgrundlage für die Anfertigung und Veröffentlichung von Übersichtsaufnahmen (Aufnahmen der Veranstaltung, bei denen Einzelpersonen nicht im Fokus stehen) ist das berechtigte Interesse des Veranstalters an Öffentlichkeitsarbeit und Marketing gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG (Bildnisse von Versammlungen und Veranstaltungen). Diese Aufnahmen können auf der Website des Veranstalters, in sozialen Medien, in Pressemitteilungen und in Werbematerialien veröffentlicht werden.
  3. Am Eingangsbereich wird durch deutlich sichtbare Hinweisschilder gemäß Art. 13 DSGVO über die Anfertigung von Aufnahmen, den Verantwortlichen, den Zweck, die Rechtsgrundlage, die Speicherdauer sowie die Rechte der Betroffenen (insbesondere Widerspruch und Löschung) informiert.
  4. Einzelporträts oder Aufnahmen, auf denen einzelne Personen besonders hervorgehoben werden, veröffentlicht der Veranstalter nur mit ausdrücklicher Einwilligung der abgebildeten Person (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
  5. Der Besucher kann der Veröffentlichung seiner Aufnahmen jederzeit widersprechen (Art. 21 DSGVO), indem er den Veranstalter unter support@collecttopia.de kontaktiert. Der Veranstalter wird die betreffende Aufnahme zeitnah entfernen oder die Person unkenntlich machen.
  6. Weitere Informationen zur Verarbeitung von Bildaufnahmen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
  • Der Besucher kann der Veröffentlichung seiner Aufnahmen jederzeit widersprechen, indem er den Veranstalter unter [email protected] kontaktiert. Der Veranstalter wird die betreffende Aufnahme zeitnah entfernen oder die Person unkenntlich machen.
  • § 12
    Audiovisuelle Aufzeichnungen durch Besucher
    1. Audiovisuelle Aufzeichnungen im Sinne dieser AGB sind während der Veranstaltung angefertigte Ton- und Bildaufnahmen, die auf geeigneten Trägern wiedergegeben oder vervielfältigt werden können. Fotos gelten nicht als audiovisuelle Aufzeichnungen.
    2. Das Anfertigen von Fotos und audiovisuellen Aufzeichnungen zu rein privaten Zwecken ist grundsätzlich gestattet, sofern dies nicht für bestimmte Programmpunkte untersagt wird.
    3. Die Verwendung von Fotos und audiovisuellen Aufzeichnungen zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken (inkl. Social-Media-Monetarisierung) ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Veranstalters zulässig.
    4. Das Fotografieren oder Filmen anderer Besucher ohne deren Einwilligung ist untersagt, sofern die Person individuell erkennbar ist und nicht lediglich als Beiwerk einer Veranstaltungsaufnahme erscheint.
    5. Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen behält sich der Veranstalter den Verweis von der Veranstaltung und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
    § 13
    Merchandise & Shopbestellungen
    1. Neben Tickets bietet der Veranstalter über den Onlineshop unter collecttopia.de Merchandise-Artikel zum Verkauf an.
    2. Die Darstellung der Produkte im Shop stellt kein bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt nach dem in § 3 beschriebenen Verfahren zustande.
    3. Alle Preise sind Endpreise zzgl. Versandkosten, die vor Abschluss der Bestellung ausgewiesen werden.
    4. Die Lieferzeit beträgt, sofern nicht anders angegeben, 3–7 Werktage innerhalb Deutschlands nach Zahlungseingang.
    5. Abbildungen im Shop dienen der Veranschaulichung. Geringfügige Farbabweichungen, die technisch bedingt sind, stellen keinen Mangel dar.
    6. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften (§§ 433 ff. BGB).
    § 14
    Widerrufsrecht (Merchandise)
    Folgen des Widerrufs

    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist.

    Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

    Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

    Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf unterrichten, an uns zurückzusenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.

    Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.

    Ausschluss des Widerrufsrechts

    Das Widerrufsrecht besteht nicht bei:

    • Eintrittskarten für Veranstaltungen (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB), siehe § 5
    • Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde
    Muster-Widerrufsformular

    Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie folgendes Formular verwenden (nicht vorgeschrieben):

    An: Maximilian Deak & Gerlinde Egli GbR, Karl-Weber-Straße 39, 73037 Göppingen, E-Mail: [email protected]

    Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

    Bestellt am (*) / erhalten am (*)
    Name des/der Verbraucher(s)
    Anschrift des/der Verbraucher(s)
    Datum

    (*) Unzutreffendes streichen.

    § 15
    Besondere Bedingungen für Aussteller & Händler
    1. Die §§ 15–17 gelten ergänzend zu den übrigen Bestimmungen dieser AGB für alle Verträge, die der Veranstalter mit Ausstellern, Händlern und Privatverkäufern (nachfolgend einheitlich „Aussteller") über die Buchung von Standflächen, Tischen oder Ausstellerpaketen schließt.
    2. Aussteller handeln in der Regel als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Soweit der Aussteller als Unternehmer handelt, finden die verbraucherschützenden Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (§§ 312g, 355 ff. BGB) keine Anwendung. Ein Widerrufsrecht besteht für Aussteller daher nicht.
    3. Soweit Privatverkäufer als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handeln, steht ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die entsprechende Widerrufsbelehrung erhalten sie im Rahmen des Buchungsprozesses. Nach Ablauf der Widerrufsfrist gelten die Stornierungsregelungen des § 16.
    4. Bei Widersprüchen zwischen den allgemeinen Bestimmungen dieser AGB und den §§ 15–17 gehen die besonderen Aussteller-Bestimmungen vor.
    § 16
    Standbuchung, Zahlung & Stornierung (Aussteller)
    Buchung & Vertragsschluss
    1. Die Buchung eines Ausstellerplatzes erfolgt über das Ausstellerportal auf collecttopia.de oder per E-Mail an support@collecttopia.de.
    2. Die Darstellung der verfügbaren Standpakete stellt kein bindendes Angebot dar. Mit Absenden der Buchungsanfrage gibt der Aussteller ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung (per E-Mail) durch den Veranstalter zustande.
    3. Der Veranstalter behält sich vor, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn das Sortiment des Ausstellers nicht zum Veranstaltungskonzept passt oder die Kapazitätsgrenze erreicht ist.
    Preise & Zahlung
    1. Die Standgebühr ergibt sich aus dem gewählten Standpaket und wird in der Buchungsbestätigung ausgewiesen. Alle Preise verstehen sich als Endpreise inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
    2. Die vollständige Standgebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung fällig, spätestens jedoch 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn.
    3. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, ist die Standgebühr sofort fällig.
    4. Leistet der Aussteller die Zahlung nicht fristgerecht, ist der Veranstalter berechtigt, nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und den Standplatz anderweitig zu vergeben.
    Stornierung durch den Aussteller
    1. Eine Stornierung der Standbuchung ist nur schriftlich (E-Mail genügt) gegenüber dem Veranstalter möglich.
    2. Bei Stornierung gelten folgende Stornogebühren:
      • Bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % der Standgebühr
      • Bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Standgebühr
      • Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der Standgebühr
      • Weniger als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der Standgebühr
    3. Dem Aussteller bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
    4. Das Recht des Veranstalters, bei Nichterscheinen des Ausstellers die volle Standgebühr einzubehalten, bleibt unberührt.
    Stornierung / Absage durch den Veranstalter
    1. Bei vollständiger Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter wird die Standgebühr vollständig erstattet.
    2. Bei einer Verschiebung der Veranstaltung behält die Buchung für den neuen Termin ihre Gültigkeit. Ist dem Aussteller die Teilnahme am Ersatztermin nachweislich nicht zumutbar, wird die Standgebühr abzüglich bereits entstandener Aufwendungen erstattet.
    3. Weitergehende Ansprüche des Ausstellers, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder entgangenem Gewinn, sind ausgeschlossen, sofern der Veranstalter die Absage nicht zu vertreten hat.
    Standplatzzuweisung
    1. Die endgültige Zuweisung des Standplatzes erfolgt durch den Veranstalter. Standplatzwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, ein Anspruch auf einen bestimmten Standort besteht nicht.
    2. Der Veranstalter ist berechtigt, den zugewiesenen Standplatz aus organisatorischen oder sicherheitstechnischen Gründen auch kurzfristig zu ändern. Der Aussteller wird hierüber rechtzeitig informiert.
    § 17
    Pflichten des Ausstellers
    Auf- & Abbau
    1. Der Aufbau des Standes hat innerhalb der vom Veranstalter bekanntgegebenen Aufbauzeiten zu erfolgen. Der Stand muss zu Veranstaltungsbeginn vollständig betriebsbereit sein.
    2. Der Abbau darf erst nach offiziellem Veranstaltungsende beginnen. Ein vorzeitiger Abbau ist ohne Genehmigung des Veranstalters nicht gestattet.
    3. Der Standplatz ist nach der Veranstaltung in sauberem und ordnungsgemäßem Zustand zu hinterlassen. Für die Entsorgung mitgebrachter Materialien ist der Aussteller selbst verantwortlich. Entstehende Reinigungskosten können dem Aussteller in Rechnung gestellt werden.
    Sortiment & Genehmigungen
    1. Der Aussteller darf ausschließlich die bei der Buchung angegebenen Warengruppen und Dienstleistungen anbieten. Wesentliche Sortimentsänderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Veranstalters.
    2. Der Verkauf von Lebensmitteln, Getränken, Alkohol oder Tabakwaren ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Veranstalters und unter Einhaltung der geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften gestattet.
    3. Der Verkauf von Raubkopien, gefälschter Ware (Counterfeit), jugendgefährdenden Inhalten oder sonstigen rechtswidrigen Produkten ist strengstens untersagt und führt zum sofortigen Verweis ohne Erstattungsanspruch.
    4. Der Aussteller ist selbst dafür verantwortlich, dass er über alle erforderlichen Genehmigungen, Gewerbeanmeldungen und Versicherungen verfügt.
    Haftung & Versicherung
    1. Der Aussteller haftet für alle Schäden, die er, seine Mitarbeiter oder Hilfspersonen am Veranstaltungsgelände, an der Einrichtung oder an Dritten verursachen.
    2. Der Aussteller stellt den Veranstalter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit dem Sortiment, den Produkten oder dem Verhalten des Ausstellers und seiner Mitarbeiter entstehen, soweit den Aussteller ein Verschulden trifft.
    3. Dem Aussteller wird empfohlen, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000 € für Personen- und Sachschäden abzuschließen.
    4. Der Veranstalter haftet nicht für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von Waren, Ausrüstung oder persönlichen Gegenständen des Ausstellers auf dem Veranstaltungsgelände, es sei denn, dem Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Bewachung des Standes obliegt dem Aussteller.
    Verhalten & Auflagen
    1. Der Aussteller verpflichtet sich, die Hausordnung des Veranstaltungsortes und alle Anweisungen des Veranstalters zu befolgen.
    2. Das Abspielen von Musik oder lauten Medien am Stand bedarf der vorherigen Genehmigung und darf die Nachbarstände nicht unzumutbar beeinträchtigen.
    3. Eigene Stromverbraucher sind bei der Buchung anzumelden. Der Anschluss eigener Geräte an die Stromversorgung der Veranstaltungshalle erfolgt nur mit Genehmigung des Veranstalters.
    4. Der Aussteller ist verpflichtet, die Fluchtwege und Notausgänge jederzeit freizuhalten und die geltenden Brandschutzvorschriften einzuhalten.
    5. Das Anbringen von Werbung, Plakaten oder Bannern außerhalb des eigenen Standbereichs ist nicht gestattet.
    Untervermietung & Standweitergabe
    1. Die Untervermietung, Abtretung oder sonstige Weitergabe des gebuchten Standplatzes an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet.
    2. Das Teilen eines Standplatzes mit einem weiteren Aussteller ist nur mit vorheriger Genehmigung und gegen ggf. anfallende Mehrkosten zulässig.
    § 18
    Haftung
    1. Der Veranstalter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet der Veranstalter beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
    3. Außer in den vorgenannten Fällen haftet der Veranstalter nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.
    4. Soweit die Haftung des Veranstalters nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
    5. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
    6. Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von persönlichen Gegenständen der Besucher auf dem Veranstaltungsgelände, sofern den Veranstalter kein Verschulden trifft.
    7. Für Inhalte und Produkte von Drittanbietern und Ausstellern auf der Veranstaltung übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Die vertraglichen Beziehungen zwischen Besuchern und Ausstellern kommen ausschließlich zwischen diesen Parteien zustande.
    § 19
    Hausrecht & Verweis
    1. Der Veranstalter übt auf dem Veranstaltungsgelände das Hausrecht aus.
    2. Der Veranstalter ist berechtigt, Besucher und Aussteller von der Veranstaltung zu verweisen, wenn diese:
      • gegen diese AGB oder die Hausordnung verstoßen
      • die Sicherheit oder das Wohlbefinden anderer Besucher, Aussteller oder Mitarbeiter gefährden
      • sich aggressiv, beleidigend, diskriminierend oder anderweitig ungebührlich verhalten
      • unter dem offensichtlichen Einfluss von Drogen oder Alkohol stehen
      • gewerbliche Aktivitäten ohne Genehmigung ausüben
      • gefälschte Waren, Raubkopien oder rechtswidrige Produkte anbieten
    3. Bei einem Verweis von der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticket- oder Standpreises.
    4. Der Veranstalter behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
    § 20
    Datenschutz

    Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

    § 21
    Streitbeilegung
    1. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
    2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Göppingen ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
    § 22
    Änderungen der AGB
    1. Der Veranstalter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen erforderlich und für den Kunden zumutbar ist.
    2. Für bereits geschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB.
    § 23
    Schlussbestimmungen
    1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
    2. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts gewährte Schutz nicht entzogen wird.
    3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AG

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